Gleichwert GmbH
Suzanne Käser
St. Karlistrasse 41
6004 Luzern
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweiligen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Gleichwert GmbH und den KundInnen. Mit der Beauftragung gelten diese als angenommen. Abweichungen von den AGB müssen im Vorhinein schriftlich vereinbart werden.
Auftragsumfang, Angebotserstellung und Konditionen
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Der Auftragsumfang, Erwartungen sowie Ziele werden in der Auftragsklärung festgehalten und vom Kunden / von der Kundin bestätigt. Zu Beginn eines Prozesses werden mit der auftraggebenden Person, entscheidungstragenden und bei Bedarf weiteren Personen Gespräche über eine Standortbestimmung durchgeführt. Danach wird ein individuelles Angebot entwickelt. Dieses kann bei Bedarf nachgesteuert werden.
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Für Kurse, Workshops, Vorträge und andere Dienstleistungen unterbreiten wir ein verbindliches Angebot.
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Für die Gültigkeit des Auftrags ist die Schriftform erforderlich. Mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
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Das Auftragsverhältnis endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Beratungsauftrages, der Veranstaltung oder des Lehrgangs, kann jedoch ungeachtet jederzeit und aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtige Gründe sind insbesondere anzusehen,
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wenn eine der VertragspartnerInnen wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
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wenn eine der VertragspartnerInnen nach Insolvenzverfahren in Zahlungsverzug gerät oder
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wenn berechtigte Bedenken der Bonität einer der VertragspartnerInnen bestehen und auf Begehren von Gleichwert GmbH keine Vorauszahlung leisten und die schlechten Vermögenverhältnisse der VertragspartnerInnen beim Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
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Gleichwert Gmbh erstellt Rechnungen normalerweise rückwirkend in der ersten Hälfte eines Monats für den Monat davor bzw. die erfolgte Dienstleistung. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar.
Mitwirkungspflicht des Kunden / der Kundin
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Beratungen, Prozessbegleitungen, Moderationen, Kurse, Workshops, Vorträge, Coachings etc. erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Auftragsklärung. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen und basieren auf einem freien, aktiven und selbstverantwortlichen Prozess.
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Die Beraterin steht der Kundin / dem Kunden als Prozessbegleiterin und Unterstützerin bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden / von der Kundin geleistet. Die Kundin / der Kunde bringt die Bereitschaft zu Kooperation, zur Reflexion und Auseinandersetzung mit sich selbst und der jeweiligen Situation mit.
Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden / der Kundin, auch nach der Beendigung des Vertrages, unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Ausnahmen bestehen im Fall gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Referenzen
Der Auftraggeber erteilt Gleichwert GmbH mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, den Auftraggeber / die Auftraggeberin als Referenz zu verwenden.
Haftung
Bei unserer Tätigkeit handelt es sich ausschliesslich um eine Dienstleistungstätigkeit. Der Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Die eigentliche Transformationsarbeit wird vom Kunden / von der Kundin geleistet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden / der Kundin.
Versicherungsschutz
VeranstalterIn von Vorträgen, Kursen, Workshops, Coachings usw. ist immer der/die AuftraggeberIn. Weder KundInnen noch Teilnehmende haben deshalb einen Versicherungsschutz durch Gleichwert GmbH.
Nutzung von Daten und Unterlagen
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Das geistige Eigentum von erstellten Unterlagen bleibt bei Gleichwert GmbH.
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Die Unterlagen dürfen ausschliesslich intern und in Zusammenhang mit der vereinbarten Bildungs-/Beratungsarbeit verwendet werden.
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Darüber hinausgehende Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
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Der Verstoss der KundInnen gegen diese Bestimmungen berechtigt Gleichwert GmbH zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadenersatz.
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Datenschutz: Siehe blablabla Link einkopieren wo ich den Datenschutz regle.
Spesen
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Für zusätzliche Aufwendungen wie Handouts und Kursunterlagen, die in Absprache mit dem Kunden erstellt bzw. gedruckt werden, werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt.
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Es wird eine Reisepauschale pro Einsatz verrechnet. Wenn Einsätze an zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen geleistet werden, und Reisezeit dazwischen notwendig ist, wird pro Tag die Reisepauschale verrechnet.
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Für Reisen ab 100 km Entfernung (In- oder Ausland) vom Büro wird eine Aufwandsentschädigung für Reisezeit pro Reisetag berechnet:
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Entfernung 100 – 250 km: CHF 180 / Tag
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Entfernung 251 – 800 km: CHF 250 / Tag
effektive Fahrtkosten sowie Hotelübernachtung werden vom Kunden bezahlt.
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Für entferntere Auslandsaufenthalte werden Reise- und Logierkosten nach Absprache verrechnet.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung. Gerichtstand ist Luzern.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden / der Kundin einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Diese AGB’s sind ab 10. Dezember 2025 gültig.
